CareLit Fachartikel

Nachprüfung eines Vergabeverfahrens für ein Medikationssystem

Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 8 · S. 422 bis 428

Dokument
185002
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
422 bis 428
Erschienen: 2018-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt ist. Hat ein Unternehmen eine Rüge erhoben, kann dessen Anspruch auf Nachprüfung in aller Regel nicht verwirken. Hat es der Auftraggeber unterlassen, in ausreichender Form auf die Rechtswirkungen des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hinzuweisen, muss er bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens jederzeit noch damit rechnen, dass ein Nachprüfungsantrag gestellt wird. Eine fehlende weitere Unterschrift in einem Angebot, das nach den Vorgaben des Auftraggebers (im Regelfall überflüssigerweise) an mehreren Stellen zu unterzeichnen ist, führt nicht automatisch zum zwingenden Auss…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG UNTERNEHMEN RECHT SOFTWARE RICHTLINIE LEISTUNG UNTERLAGEN SPRACHE KATALOGE SCHREIBEN HÖHE ES LESEN AUGE ZEIT VERHALTEN