Ausnahmeregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für schwerkranke Menschen
Marburger, H.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 8 · S. 114 bis 119
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss sind letzten Endes auch an die bereits erwähnte Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V gebunden. Hier sieht allerdings § 2 Abs. 1 a SGB V eine wichtige Ausnahme vor. Diese Bestimmung ist aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Dezember 2005 geschaffen worden. Der Inhalt dieses Beschlusses ist durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22. Dezember 2011 als §2 Abs. 1 a in das SGB V übernommen worden. Danach können Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung auch eine von § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V abwei…