CareLit Fachartikel

Ausnahmeregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für schwerkranke Menschen

Marburger, H.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 8 · S. 114 bis 119

Dokument
185004
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Marburger, H.;
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
114 bis 119
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss sind letzten Endes auch an die bereits erwähnte Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V gebunden. Hier sieht allerdings § 2 Abs. 1 a SGB V eine wichtige Ausnahme vor. Diese Bestimmung ist aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Dezember 2005 geschaffen worden. Der Inhalt dieses Beschlusses ist durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22. Dezember 2011 als §2 Abs. 1 a in das SGB V übernommen worden. Danach können Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung auch eine von § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V abwei…

Schlagworte

KRANKHEIT KRANKENKASSE THERAPIE WIEDEREINGLIEDERUNG LEISTUNG KRANKENVERSICHERUNG MENSCHEN ES PERSONEN RICHTLINIE KIND HÖRHILFEN KRANKENBEHANDLUNG LEBEN BESCHEINIGUNG ARZNEIMITTELTHERAPIE