CareLit Fachartikel
Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung Vorläufige Wirksamkeit für den Kündigungsschutzprozess beim ArbG trotz Anfechtung
Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 8 · S. 124 bis 126
Dokument
185006
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hat das Integrationsamt den Eintritt der Fiktionswirkung des § 88 Abs. 5 Satz 2 SGB IX a.F. durch Verwaltungsakt bestätigt und der Widerspruchsausschuss den dagegen gerichteten Widerspruch in Kenntnis des Umstands zurückgewiesen, dass die Voraussetzungen des § 89 Abs. 1 Satz 1 SGB IX a.F. nicht Vorgelegen hatten, so haben die Arbeitsgerichte bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Aufhebung des Verwaltungsaktes durch die Verwaltungsgerichte von einer wirksamen Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung auszugehen.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
FRAGEBOGEN
ARBEITGEBER
RECHTSPRECHUNG
HANDEL
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
ES
STIRN
Behindertenrecht
Stuttgart