CareLit Fachartikel

Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung Vorläufige Wirksamkeit für den Kündigungsschutzprozess beim ArbG trotz Anfechtung

Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 8 · S. 124 bis 126

Dokument
185006
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
124 bis 126
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Hat das Integrationsamt den Eintritt der Fiktionswirkung des § 88 Abs. 5 Satz 2 SGB IX a.F. durch Verwaltungsakt bestätigt und der Widerspruchsausschuss den dagegen gerichteten Widerspruch in Kenntnis des Umstands zurückgewiesen, dass die Voraussetzungen des § 89 Abs. 1 Satz 1 SGB IX a.F. nicht Vorgelegen hatten, so haben die Arbeitsgerichte bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Aufhebung des Verwaltungsaktes durch die Verwaltungsgerichte von einer wirksamen Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung auszugehen.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL FRAGEBOGEN ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG HANDEL SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT ES STIRN Behindertenrecht Stuttgart