CareLit Fachartikel
SGB IX a. F. § 95 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 (= SGB IX n.F. § 178); PostPersG §§ 4, 28 Gleichzeitige Beteiligung mehrerer Schwerbehindertenvertretungen durch den Arbeitgeber
Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 8 · S. 126 bis 128
Dokument
185007
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragstellerin steht als Posthauptsekretärin (Besoldungsgruppe A8) im Dienst der Antragsgegnerin und war bei der Deutschen Telekom AG (DTAG) zuletzt als Sicherheitsmitarbeiterin (Bewertung A7m) bei der Organisationseinheit TPS in M. beschäftigt. Seit September 2013 wurde die Antragstellerin, der ab 2012 ein Grad der Behinderung von 30 bescheinigt wurde, antragsgemäß einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
TÄTIGKEIT
ARBEITGEBER
WIRKUNG
ARBEITSPLATZ
UNTERNEHMEN
RECHTSPRECHUNG
MENSCHEN
SCHREIBEN
WAHRNEHMUNG
WOHNUNG
UNTERLAGEN
BEURTEILUNG
Behindertenrecht
Stuttgart