CareLit Fachartikel

SGB III § 112, 113 Abs. 1 Nr. 2; SGB IX a.F. § 33 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 8 Nr. 3 (= SGB IX n. F. § 49 Abs. 3, Abs. 8 Nr. 3)Notwendige Ausbildungs-/Arbeitsassistenz - Hilfe zur Erlangu…

Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 8 · S. 128 bis 130

Dokument
185008
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
128 bis 130
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Vor Abschluss des Ausbildungsvertrages mit der Stadt L. durchlief Herr X. ein Einstellungsverfahren und erreichte von insgesamt elf an einem Einstellungstest Teilnehmenden die zweitbeste Gesamtnote. Die Ausbildung dauerte bis zum Juli 2017 und die Abschlussprüfung wurde von Herr X. mit der Gesamtnote befriedigend erfolgreich beendet. Aufgrund seiner Behinderung war er auf die Unterstützung eines Gebärdensprachdolmetschers angewiesen und die entsprechende Kostenübernahme für die praktische Ausbildung sowie den Berufsschulunterricht übernahm der Kläger und erteilte Herrn X. dazu entsprechende Bewilligungsbescheide.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ARBEITSPLATZ AUSBILDUNG BEHINDERUNG KOSTEN NORDRHEIN-WESTFALEN RECHTSPRECHUNG WAHRNEHMUNG WOHNUNG MENSCHEN UNTERLAGEN BEURTEILUNG Behindertenrecht Stuttgart