SGB III § 112, 113 Abs. 1 Nr. 2; SGB IX a.F. § 33 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 8 Nr. 3 (= SGB IX n. F. § 49 Abs. 3, Abs. 8 Nr. 3)Notwendige Ausbildungs-/Arbeitsassistenz - Hilfe zur Erlangu…
Behindertenrecht, Stuttgart · 2018 · Heft 8 · S. 128 bis 130
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor Abschluss des Ausbildungsvertrages mit der Stadt L. durchlief Herr X. ein Einstellungsverfahren und erreichte von insgesamt elf an einem Einstellungstest Teilnehmenden die zweitbeste Gesamtnote. Die Ausbildung dauerte bis zum Juli 2017 und die Abschlussprüfung wurde von Herr X. mit der Gesamtnote befriedigend erfolgreich beendet. Aufgrund seiner Behinderung war er auf die Unterstützung eines Gebärdensprachdolmetschers angewiesen und die entsprechende Kostenübernahme für die praktische Ausbildung sowie den Berufsschulunterricht übernahm der Kläger und erteilte Herrn X. dazu entsprechende Bewilligungsbescheide.