CareLit Fachartikel

Fragen aus der Praxis Wie ist die betroffene Person nach dem neuen Erwachsenenschutz-Gesetz (ErwSchG) vor Missbrauch geschützt?

Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 8 · S. 121 bis 122

Dokument
185062
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2018
Jahrgang 3
Seiten
121 bis 122
Erschienen: 2018-08-01 00:00:00
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Das 2. ErwSchG möchte die Position der vertretenen Person auch insofern stärken, als die vertretene Person möglichst umfassend vor einem Befugnismissbrauch ihres Vertreters geschützt werden soll. Dabei kommt der gerichtlichen Kontrolle ein wesentlicher Stellenwert zu. Die auf den Schutz vor Missbrauch abzielendc gerichtliche Kontrolle ist in verschiedenen Ausformungen im Gesetz verankert: Einholung einer gerichtlichen Genehmigung

Schlagworte

GERICHT ANGEHÖRIGE RECHTSPRECHUNG STERILISATION THERAPIE FORSCHUNG PERSONEN ES MENSCHEN Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht Wien