CareLit Fachartikel
Erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Reichweite des Verbots des Pflegeregresses
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2018 · Heft 8 · S. 124 bis 125
Dokument
185064
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Verbot des § 330 a ASVG erfasst auch bereits vor dem 1.1. 2018 verwirklichte Sachverhalte und ist von Amts wegen auch noch im Rechtsmittelverfahren anzuwenden. Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 30. 4. 2018, 1 Ob 62/18 a, erstmals dezidiert zur Reichweite des Verbots des Pflegeregresses in den Verfassungsbestimmungen der § 330 a bzw § 707 a ASVG Stellung genommen. Damit sind zumindest zwei wesentliche Unsicherheiten, die diese Regelungen aufgeworfen haben, geklärt.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
VERBOT
KOSTEN
KURZZEITPFLEGE
AUFNAHME
RECHT
DRUCK
PERSONEN
TRAGEN
TOD
HÖHE
SCHULD
RECHTSPRECHUNG
MENSCHEN
WAHRNEHMUNG
NATUR