CareLit Fachartikel

Heimschließung: Keine Pflicht zur Übernahme aller Kosten

Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 9 · S. 12

Dokument
185091
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
12
Erschienen: 2018-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Im Rahmen sowohl einervom Heimträger gepianten als auch einer ordnungsrechtiich erzwungenen Schließung des Betriebes ist den Heimträgern anzuraten, die Heimverträge mit den Bewohner schriftiich zu kündigen ((i 12 Abs. 1 S. 2 WBVG) und sich nicht auf eine reine information der Bewohnerschaft und der Angehörigen über die geplante Betriebsaufgabe zu beschränken. Der Heimträger bleibt jedoch verpflichtet, dem Bewohner in diesen Fälien die Kosten des Umzugs in angemessenem Umfang zu erstatten. Ferner hat der Heimträger dem Bewohner auf Nachfrage eine angemessene alternative Versorgung zu zumutbaren Bedingungen nachzu…

Schlagworte

HEIMTRÄGER EINRICHTUNG UNTERNEHMEN BETRIEB KOSTEN ENTSCHEIDUNG ZEIT RECHTSPRECHUNG RUHESTAND Altenheim Hannover