CareLit Fachartikel
Zum neuen „Gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern
Münzet, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2018 · Heft 9 · S. 151 bis 154
Dokument
185101
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 19. April 2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Regelung beschlossen, die weitreichende Konsequenzen für Krankenhäuser haben wird. Es handelf sich hierbei um die Regelungen des G-BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136 c Abs. 4 SGB V. Damit wird zugleich deutlich, dass der G-BA zunehmend auch Kompetenzen für sich reklamiert, die potenziell mit dem Planungsrecht der Länder kollidieren.
Schlagworte
CHIRURGIE
INNERE MEDIZIN
MEDIZIN
LEITUNG
FACHARZT
BEREITSCHAFTSDIENST
Gestuften
System
Notfallstrukturen
Krankenhäusern
April
Gemeinsame
Bundesausschuss
Regelung
Beschlossen
Weitreichende