CareLit Fachartikel

Längere Fixierung nur mit richterlicher Anordnung

Jorzig, A.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2018 · Heft 9 · S. 161 bis 162

Dokument
185103
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Jorzig, A.;
Ausgabe
Heft 9 / 2018
Jahrgang 21
Seiten
161 bis 162
Erschienen: 2018-09-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Patienten in psychiatrischen Kliniken dürfen künftig nur noch mit einer richterlichen Anordnung 30 Minuten oder länger fixiert werden. Die Landesgesetzgeber sind verpflichtet, diese Vorgabe bis zum 30. Juni 2019 umzusetzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Juli 2018 entschieden. Der Entscheidung lagen zwei Verfassungsbeschwerden von psychiatrischen Patienten aus Bayern und Baden-Württemberg zugrunde, die eine 5-Punktbzw. eine 7-Punkt-Fixierung über mehrere Stunden über sich ergehen lassen mussten. In den Gesetzen beider Bundesländer gibt es bisher keine spezielle Rechtsgrundlage für Fixierungen.

Schlagworte

FIXIERUNG UNTERBRINGUNG ENTSCHEIDUNG ZEIT PATIENT GERICHT PATIENTEN FREIHEIT PERSONEN PSYCHIATRIE PATIENTENRECHT PRAXIS DOKUMENTATION BERLIN GESUNDHEITSWESEN RECHTSANWÄLTE