Längere Fixierung nur mit richterlicher Anordnung
Jorzig, A.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2018 · Heft 9 · S. 161 bis 162
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Patienten in psychiatrischen Kliniken dürfen künftig nur noch mit einer richterlichen Anordnung 30 Minuten oder länger fixiert werden. Die Landesgesetzgeber sind verpflichtet, diese Vorgabe bis zum 30. Juni 2019 umzusetzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Juli 2018 entschieden. Der Entscheidung lagen zwei Verfassungsbeschwerden von psychiatrischen Patienten aus Bayern und Baden-Württemberg zugrunde, die eine 5-Punktbzw. eine 7-Punkt-Fixierung über mehrere Stunden über sich ergehen lassen mussten. In den Gesetzen beider Bundesländer gibt es bisher keine spezielle Rechtsgrundlage für Fixierungen.