CareLit Fachartikel

Keine Pflicht von Pflege personen zur häuslichen Krankenpflege

Richter, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 9 · S. 36 bis 37

Dokument
185112
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Richter, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2018
Jahrgang 27
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2018-09-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Nach § 37 Abs. 3 SGB V besteht der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken im erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann. Das bedeutet, dass alle Pflegepersonen, die nicht im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnen, für die Anwendung des § 37 Abs. 3 SGB V nicht infrage kommen. Zwar behaupten einige überambitionierte Sachbearbeiter der Krankenkassen, dass eine häusliche Krankenpflege auch anlässlich eines Besuches etwa zur Körperpflege erledigt werden kann.

Schlagworte

HAUSHALT KRANKENPFLEGE HILFE AMBULANTE PFLEGE ANGEHÖRIGE SPEZIELLE PFLEGE PFLEGEPERSONEN FREUNDE ROLLE ES INJEKTIONEN ELTERN KIND GESUNDHEITSZUSTAND Häusliche Pflege Hannover