CareLit Fachartikel
Keine Pflicht von Pflege personen zur häuslichen Krankenpflege
Richter, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 9 · S. 36 bis 37
Dokument
185112
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 37 Abs. 3 SGB V besteht der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken im erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann. Das bedeutet, dass alle Pflegepersonen, die nicht im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnen, für die Anwendung des § 37 Abs. 3 SGB V nicht infrage kommen. Zwar behaupten einige überambitionierte Sachbearbeiter der Krankenkassen, dass eine häusliche Krankenpflege auch anlässlich eines Besuches etwa zur Körperpflege erledigt werden kann.
Schlagworte
HAUSHALT
KRANKENPFLEGE
HILFE
AMBULANTE PFLEGE
ANGEHÖRIGE
SPEZIELLE PFLEGE
PFLEGEPERSONEN
FREUNDE
ROLLE
ES
INJEKTIONEN
ELTERN
KIND
GESUNDHEITSZUSTAND
Häusliche Pflege
Hannover