EU setzt Expertengremium für Gesundheit ein
Braem, H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 9 · S. 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Expertengruppe soll sich aus Behörden der Mitgliedstaaten zusammensetzen, damit ein effektiver Transfer und eine effektive Anwendung bewährter Verfahren und politischer Maßnahmen unter den Ländern gewährleistet werden. Dabei benennt jeder Mitgliedstaat eine Behörde und informiert die EU-Kommission. Jedes Mitglied entsendet einen ständigen Vertreter und benennt einen Stellvertreter, bei denen es sich entsprechend um Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst handeln muss. Den Vorsitz des Expertengremiums führt ein Vertreter der Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission.