Längst etabliert
Raab, E.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 9 · S. 68 bis 70
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser erleben täglich eine Vielzahl von Abrechnungsprüfungen. Bei diesen Prüfungen handelt es sich in der Regel um Einzelfallprüfungen nach § 275 Abs. ic SGB V, in denen der MDK nach Beauftragung durch eine Krankenkasse einen konkreten Behandlungsfalt überprüft. Manchmal werden Krankenhäuser auch mit so genannten „Strukturprüfungen “ konfrontiert. Einerseits gibt es Prüfungen, die kontrollieren sollen, ob Vorgaben zur Struktur-, Prozessund Ergebnisqualität, die in Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt sind, vom Krankenhaus ein gehalten werden. Zum anderen gibt es zusätzlich Prüfungen, di…