CareLit Fachartikel
Fixierung von Patienten
Löbermann, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 9 · S. 73
Dokument
185150
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer als Patient zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen wird, darf künftig nur kurz fixiert werden. Dauert die Fesselung ans Bett eine halbe Stunde oder länger, muss ein Richter sie genehmigen. Dieser bisher nur in Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vorgesehene sog. Richtervorbehalt wird somit auf alle Bundesländer ausgeweitet das Gericht setzte hierfür eine Frist bis zum 30. Juni 2019.
Schlagworte
FIXIERUNG
PATIENT
PSYCHIATRIE
STATION
GERICHT
BEREITSCHAFTSDIENST
BERLIN
PATIENTEN
FREIHEIT
BRUST
STIRN
ES
RECHTSANWÄLTE
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach