CareLit Fachartikel

Fixierung von Patienten

Löbermann, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 9 · S. 73

Dokument
185150
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Löbermann, S.;
Ausgabe
Heft 9 / 2018
Jahrgang 87
Seiten
73
Erschienen: 2018-09-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Wer als Patient zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen wird, darf künftig nur kurz fixiert werden. Dauert die Fesselung ans Bett eine halbe Stunde oder länger, muss ein Richter sie genehmigen. Dieser bisher nur in Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vorgesehene sog. Richtervorbehalt wird somit auf alle Bundesländer ausgeweitet das Gericht setzte hierfür eine Frist bis zum 30. Juni 2019.

Schlagworte

FIXIERUNG PATIENT PSYCHIATRIE STATION GERICHT BEREITSCHAFTSDIENST BERLIN PATIENTEN FREIHEIT BRUST STIRN ES RECHTSANWÄLTE KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach