CareLit Fachartikel

Herbstsymposium 2018 Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik

Wolff-Menzler, C.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 9 · S. 77 bis 78

Dokument
185151
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Wolff-Menzler, C.;
Ausgabe
Heft 9 / 2018
Jahrgang 87
Seiten
77 bis 78
Erschienen: 2018-09-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Ab dem Jahr 2018 wird, gemäß dem PsychVVG, die Anwendung der PEPP-Abrechnungsbestimmungen bei fortgeltender Budgetneutralität für Krankenhäuser verbindlich. Die Jahre 2018 und 2019 sind als Übergangszeitraum angelegt, um den Beteiligten die Gestaltung eines strukturierten und planvollen Übergangs zu ermöglichen. Mit dem 1. Januar 2020 soll das PEPP-Entgeltsystem nach dem PsychVVG budgetwirksam werden. Eine Konvergenzphase wird es nicht mehr geben.

Schlagworte

PSYCHIATRIE PSYCHOSOMATIK PSYCHOTHERAPIE WEITERENTWICKLUNG MDK OPS KRANKENHÄUSER GESUNDHEITSWESEN GESUNDHEITSPOLITIK ZEIT MENSCHEN DEUTSCHLAND BERUFSGRUPPEN PUBLIKATIONEN DOKUMENTATION VERSTÄNDNIS