CareLit Fachartikel
Herbstsymposium 2018 Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik
Wolff-Menzler, C.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 9 · S. 77 bis 78
Dokument
185151
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab dem Jahr 2018 wird, gemäß dem PsychVVG, die Anwendung der PEPP-Abrechnungsbestimmungen bei fortgeltender Budgetneutralität für Krankenhäuser verbindlich. Die Jahre 2018 und 2019 sind als Übergangszeitraum angelegt, um den Beteiligten die Gestaltung eines strukturierten und planvollen Übergangs zu ermöglichen. Mit dem 1. Januar 2020 soll das PEPP-Entgeltsystem nach dem PsychVVG budgetwirksam werden. Eine Konvergenzphase wird es nicht mehr geben.
Schlagworte
PSYCHIATRIE
PSYCHOSOMATIK
PSYCHOTHERAPIE
WEITERENTWICKLUNG
MDK
OPS
KRANKENHÄUSER
GESUNDHEITSWESEN
GESUNDHEITSPOLITIK
ZEIT
MENSCHEN
DEUTSCHLAND
BERUFSGRUPPEN
PUBLIKATIONEN
DOKUMENTATION
VERSTÄNDNIS