Psychiatrie: Zwang vermeiden durch mehr Personal
Infodienst Krankenhäuser, Hannover · 2018 · Heft 9 · S. 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie mit einem am 24. Juli 2018 ergangenen Grundsatzurteil gestärkt. Werden sie länger als eine halbe Stunde an fünf oder sieben Stellen fixiert, muss künftig eine Richter/in zustimmen. Die Fachgesellschaften begrüßten das Urteil und veröffentlichten zugleich Leitlinien zur Vermeidung von Gewalt und Zwang in psychiatrischen Einrichtungen. Dazu zählt unter anderen eine »quantitativ und qualitativ ausreichende Personalausstattung«. Auch ver.di fordert angemessene Personalstandards, damit sowohl Zwangsmaßnahmen gegenüber Patien…