Zertifizierungszentrierte und nichtzertifizierungszentrierte klinische Prüfungen (Teil 2)
Cassner, U. M.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 7 · S. 73 bis 79
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine der wenigen eindeutigen Eortschritte der (grundsätzlich) ab 26. Mai 2020 anwendbaren* MPVO liegt in dem Zuwachs an - der Rechtssicherheit dienenden Legaldefinitionen. So ist nach Art. 2 Nr. 45 MPVO unter einer klinischen Prüfung eine „systematische Untersuchung“ zu verstehen, „bei der ein oder mehrere menschliche Prüfungsteilnehmer einbezogen sind und die zwecks Bewertung der Sicherheit oder Leistung eines Produkts durchgeführt wird“. Diese Definition entspricht dem bisher nur im Soft Law formulierten Begriffsverständnis, auch wenn sie (sprachlich) „nicht völlig deckungsgleich“ mit der Begriffsbestimmung in…