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Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten in der EU -Vertrieb von „Schweizer“ Produkten zulässig? -

Köbler, K.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 7 · S. 86 bis 88

Dokument
185159
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Köbler, K.;
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 18
Seiten
86 bis 88
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Will ein Hersteller mit Sitz in einem Drittland Medizinprodukte vertreiben, die er in dem Drittland hat zertifizieren lassen, stellen sich mit Blick auf die Verkehrsfähigkeit der Medizinprodukte in der EU eine Reihe von Fragen: Ist ein (ergänzendes) Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich Entsprechen die Produkte den Grundlegenden Anforderungen? Ist die Benennung einer verantwortlichen Person erforderlich? Ist der Vertrieb in Deutschland anzuzeigen? Besonderheiten gelten hierbei, wenn es sich um einen Hersteller mit Sitz in der Schweiz handelt. Denn hierbei gelten aufgrund des Mutual Recognition Agreement z…

Schlagworte

SCHWEIZ RICHTLINIE BEHÖRDE MEDIZINPRODUKT SPRACHE RECHT DEUTSCHLAND RECHTSANWÄLTE RECHTSPRECHUNG NAMEN MEDIZINPRODUKTERECHT BEVOLLMÄCHTIGTER SICHERHEIT GESUNDHEIT MedizinProdukte Recht Frankfurt