Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten in der EU -Vertrieb von „Schweizer“ Produkten zulässig? -
Köbler, K.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 7 · S. 86 bis 88
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Will ein Hersteller mit Sitz in einem Drittland Medizinprodukte vertreiben, die er in dem Drittland hat zertifizieren lassen, stellen sich mit Blick auf die Verkehrsfähigkeit der Medizinprodukte in der EU eine Reihe von Fragen: Ist ein (ergänzendes) Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich Entsprechen die Produkte den Grundlegenden Anforderungen? Ist die Benennung einer verantwortlichen Person erforderlich? Ist der Vertrieb in Deutschland anzuzeigen? Besonderheiten gelten hierbei, wenn es sich um einen Hersteller mit Sitz in der Schweiz handelt. Denn hierbei gelten aufgrund des Mutual Recognition Agreement z…