CareLit Fachartikel

Knochenzement II §§ 3 Abs. 1,3a, 5 Abs. 1,5a Abs. 1,17 Abs. 2 UWG

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 7 · S. 97 bis 105

Dokument
185161
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2018
Jahrgang 18
Seiten
97 bis 105
Erschienen: 2018-07-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Kl. stellt Knochenzemente her. Die Bekl. ist Mitglied des B.-Konzerns. Sie vertrieb, neben anderen Medizinprodukten, bis September 2005 die Knochenzemente der Kl. Ende August 2005 stellte die Kl. die Belieferung der Bekl. ein und vertrieb ihre Knochenzemente nunmehr selbst. Die Bekl. brachte daraufhin im Jahr 2005 eigene Knochenzemente des B.-Konzerns heraus und vertrieb diese unter der Bezeichnung „R.“ und „B.“. Bis zur Einstellung dieses Vertriebs im August 2014 war die Bekl. Marktführerin im Bereich von Knochenzementen. Die Einstellung des Vertriebs der Knochenzemente „R.“ und „B.“ beruhte darauf, dass di…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF VERLETZUNG MARKETING RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG AUFKLÄRUNGSPFLICHT WERBUNG LEISTUNG KNOCHENZEMENTE INTERNET DEUTSCHLAND LÖSUNGEN PATIENTEN ES VAKUUM ZULASSUNG