CareLit Fachartikel
Rechtsforum GbR, PartG, GmbH oder was welche Rechtsform passt?
Hebammenforum, Karlsruhe · 2018 · Heft 9 · S. 1039 bis 1041
Dokument
185187
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sehr gering, da die GbR häufig allein durch die Zusammenarbeit automatisch entsteht, selbst wenn die Hebammen dies gar nicht beabsichtigt haben. Wer Zusammenarbeiten will, ohne dass eine GbR entsteht, sollte sich deshalb unbedingt vorher beraten lassen. Ein schriftlicher Gesellschaftervertrag ist bei der GbR nicht notwendig, aber sehr empfehlenswert, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Schlagworte
HEBAMME
RECHTSFORM
LEISTUNGSABRECHNUNG
EINRICHTUNG
MIETE
HAFTPFLICHT
BERUFSAUSÜBUNG
BEHANDLUNGSFEHLER
LEISTUNG
NAMEN
ROLLE
VERSICHERUNG
TELEFON
ES
RISIKO
COMPUTER