CareLit Fachartikel
Rechtsstellung des„DRG- Instituts weiterhin ungeklärt
Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2018 · Heft 9 · S. 842 bis 845
Dokument
185220
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 3. Juli 2018 über die Klage eines privaten Krankenhausträgers mit Sitz in Berlin entschieden, der sich gegen die Verpflichtung zurTeilnahme an der Kalkulation der Krankenhausentgelte für die Datenjahre 2016 bis 2020 zur Wehr gesetzt hat. Dazu war er vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus in einem Schreiben vom 2. November 2016 aufgefordert worden. Das Gericht hat die Klage abgewiesen und die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
BEHÖRDE
KRANKENHAUSTRÄGER
RECHT
VEREINBARUNG
ZIEL
BERLIN
SCHREIBEN
KRANKENHÄUSER
ROLLE
HÖHE
ES
WAHRNEHMUNG
NAMEN
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen