Neben-Personalräte Gestaltungsoption des Gesetzgebers
Gronimus, A.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2018 · Heft 9 · S. 324 bis 333
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitgeber/Dienstherrn und insbesondere gegenüber der jeweiligen Dienststelle zu vertreten. Dabei muss die Personalvertretung freilich die Verantwortung der Amtsseite für die staatliche Aufgabenerfüllung nach außen gegenüber den Bürgern respektieren, hat also kein „allgemeinpolitisches Mandat“; dies bezeichnet die Rechtsprechung als „Verantwortungsgrenze“ der Personalvertretung. Ebenso muss die Personalvertretung die ihr eingeräumten Beteiligungsrechte entsprechend dem Schutzziel des jeweiligen Beteiligungstatbestandes ausüben („Schutzzweckgrenze“ der Personalvertretung).Schutzzweck sind durchweg bestimmte pers…