Rückzahlung von Ausbildungskosten zum Fachpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 9 · S. 238 bis 241
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 5. 12. 2016 erlangte die Beklagte erfolgreich den Abschluss als Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie. Für die Weiterbildungsmaßnahme waren rund 1. 600 Stunden praktische Tätigkeit sowie 800 Stunden Theorie abzuleisten. Die Parteien schlossen eine Fortbildungsvereinbarung, die vorsah, dass der Arbeitgeber etwa 28. 828 € Kosten für bezahlte Freistellung aufwenden müsse und darüber hinaus Kursund Pflichtgebühren sowie Reisekosten in Höhe von zirka 5. 530, 66 € anfallen würden. Weiter sah die Vereinbarung vor, dass eine Rückzahlungspflicht besteht, wenn das Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Fortb…