CareLit Fachartikel

Nachtarbeitszuschlag für Dauernachtwache im Altenund Pflegeheim

Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 9 · S. 241 bis 243

Dokument
185382
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2018
Jahrgang 15
Seiten
241 bis 243
Erschienen: 2018-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die 1976 geborene Klägerin war seit dem 12. 11. 2010 im Altenund Pflegeheim der Beklagten als Altenpflegerin in Dauernachtwache beschäftigt. Im Arbeitsvertrag haben die Parteien eine regelmäßige Arbeitszeit von 169 Monatsstunden und ein Monatsgehalt von zunächst 1. 900 € (ab Juni 2013: 2. 197 €) vereinbart. Die Arbeitszeit der Klägerin war einvernehmlich so verteilt worden, dass sie im Monat 17 Nachtwachen leisten sollte, die von 20: 00 bis 6: 45 Uhr dauerten. Pro Nachtwache zahlte die Beklagte eine Nachtarbeitspauschale i. H. v. 20, 45 €.

Schlagworte

NACHTARBEIT PFLEGEHEIM ARBEITSZEIT ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKHEIT ZEIT HÖHE ES GESUNDHEIT TRAGEN ARBEITSBELASTUNG DEMENZ