CareLit Fachartikel
Nachtarbeitszuschlag für Dauernachtwache im Altenund Pflegeheim
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 9 · S. 241 bis 243
Dokument
185382
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1976 geborene Klägerin war seit dem 12. 11. 2010 im Altenund Pflegeheim der Beklagten als Altenpflegerin in Dauernachtwache beschäftigt. Im Arbeitsvertrag haben die Parteien eine regelmäßige Arbeitszeit von 169 Monatsstunden und ein Monatsgehalt von zunächst 1. 900 € (ab Juni 2013: 2. 197 €) vereinbart. Die Arbeitszeit der Klägerin war einvernehmlich so verteilt worden, dass sie im Monat 17 Nachtwachen leisten sollte, die von 20: 00 bis 6: 45 Uhr dauerten. Pro Nachtwache zahlte die Beklagte eine Nachtarbeitspauschale i. H. v. 20, 45 €.
Schlagworte
NACHTARBEIT
PFLEGEHEIM
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
RECHTSPRECHUNG
TÄTIGKEIT
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKHEIT
ZEIT
HÖHE
ES
GESUNDHEIT
TRAGEN
ARBEITSBELASTUNG
DEMENZ