CareLit Fachartikel
Unterlassener Test auf Borreliose
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 9 · S. 256 bis 257
Dokument
185387
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger verlangt vom Beklagten die Zahlung von Schmerzensgeld, Ersatz materieller Schäden sowie die Feststellung der Einstandspflicht für künftige materielle und unvorhersehbare immaterielle Schäden wegen einer unstreitig vom Beklagten unterlassenen Borreliosetestung und nachfolgend unterlassener Borreliosebehandlung.
Schlagworte
SCHMERZENSGELD
ZECKENBEFALL
SPORT
THERAPIE
VERLETZUNG
AUGE
Beklagten
Schäden
Unterlassener
Kläger
Verlangt
Zahlung
Ersatz
Materieller
Feststellung
Einstandspflicht