Wie weit geht der Bestandsschutz?
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2018 · Heft 9 · S. 60 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zu dieser entscheidenden Frage gibt es nicht nur eine Meinung. Die Juristen tendieren bei ihrer Beantwortung zu einem klaren „selbstverständlich“. Denn: Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht hat der Betreiber eines Krankenhauses alles Zumutbare umzusetzen, wenn es um die Patientensicherheit geht. Die Krankenhausbetreiber ziehen sich ihrerseits auf den juristisch und technisch nicht eindeutigen Standpunkt des „Bestandsschutzes“ zurück. Die alltagstaugliche Wahrheit liegt wie fast immer irgendwo dazwischen. Kein Mensch kann ernsthaft verlangen, dass alle Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Justizvollzugsanst…