Apotheke darf keine Rezept-Sammelbox für verscnreibungspflichtige Medikamente im Supermarkt aursteilen
Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 9 · S. 444 bis 451
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach den apothekenrechtlichen Vorschriften ist zwischen der Abgabe von Arzneimitteln unmittelbar an Kunden in Präsenzapotheken und dem Versand von Arzneimitteln zu unterscheiden. Andere Abgabemöglichkeiten sieht der Gesetzgeber nicht vor. Eine Sammelvorrichtung in einem Supermarkt ist nicht als eine einer Präsenzapotheke zugeordnete sogenannte Rezeptsammelstelle ausnahmsweise zulässig, da die Rezeptsammlung nicht zur Versorgung eines abgelegenen Ortsteils erforderlich ist. Das praktizierte Vertriebskonzept stellt sich unter den konkreten Umständen des Falls wegen der engen räumlichen Bindung an die Präsenzapothe…