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Apotheke darf keine Rezept-Sammelbox für verscnreibungspflichtige Medikamente im Supermarkt aursteilen

Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 9 · S. 444 bis 451

Dokument
185561
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
444 bis 451
Erschienen: 2018-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Nach den apothekenrechtlichen Vorschriften ist zwischen der Abgabe von Arzneimitteln unmittelbar an Kunden in Präsenzapotheken und dem Versand von Arzneimitteln zu unterscheiden. Andere Abgabemöglichkeiten sieht der Gesetzgeber nicht vor. Eine Sammelvorrichtung in einem Supermarkt ist nicht als eine einer Präsenzapotheke zugeordnete sogenannte Rezeptsammelstelle ausnahmsweise zulässig, da die Rezeptsammlung nicht zur Versorgung eines abgelegenen Ortsteils erforderlich ist. Das praktizierte Vertriebskonzept stellt sich unter den konkreten Umständen des Falls wegen der engen räumlichen Bindung an die Präsenzapothe…

Schlagworte

APOTHEKE URTEIL ARZNEIMITTEL ARZNEIMITTELVERSORGUNG RECHTSPRECHUNG APOTHEKER REZEPTSAMMLUNG APOTHEKEN REZEPTE SCHREIBEN INTERNET BEURTEILUNG BEVÖLKERUNG LITERATUR ZULASSUNG SICHERHEIT