CareLit Fachartikel
NACH LANGER KRANKHEIT ZURUCK IN DEN JOB: BETRIEB MUSS EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT ANBIETENBGW UNTERSTÜTZT UNTERNEHMEN MIT NEUEM PRAXISLEITFADEN ZUM THEMA
Pflegen, Wiesbaden · 2018 · Heft 9 · S. 33
Dokument
185580
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit zeitlich am Stück vorlag oder sich auf mehrere Etappen verteilte, ob innerhalb der zwölf Monate das Kalenderjahr wechselte und welchen Grund die Arbeitsunfähigkeit hatte. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Sie unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei dieser Aufgabe mit einem neuen, branchenübergreifenden Praxisleitfaden.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
BETRIEB
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
ARBEITGEBER
ARBEITSPLATZ
KRANKHEIT
ROLLE
PERSONEN
WERTSCHÄTZUNG
GESUNDHEIT
ATMOSPHÄRE
Pflegen
Wiesbaden