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NACH LANGER KRANKHEIT ZURUCK IN DEN JOB: BETRIEB MUSS EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT ANBIETENBGW UNTERSTÜTZT UNTERNEHMEN MIT NEUEM PRAXISLEITFADEN ZUM THEMA

Pflegen, Wiesbaden · 2018 · Heft 9 · S. 33

Dokument
185580
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen, Wiesbaden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2018
Jahrgang 20
Seiten
33
Erschienen: 2018-09-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Wer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit zeitlich am Stück vorlag oder sich auf mehrere Etappen verteilte, ob innerhalb der zwölf Monate das Kalenderjahr wechselte und welchen Grund die Arbeitsunfähigkeit hatte. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Sie unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei dieser Aufgabe mit einem neuen, branchenübergreifenden Praxisleitfaden.

Schlagworte

UNTERNEHMEN BETRIEB ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITGEBER ARBEITSPLATZ KRANKHEIT ROLLE PERSONEN WERTSCHÄTZUNG GESUNDHEIT ATMOSPHÄRE Pflegen Wiesbaden