CareLit Fachartikel
Der hitzige Arbeitskampf kühlt ab
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2018 · Heft 1 · S. 922
Dokument
185634
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Revisionsgericht beschäftigte sich mit der Frage, ob die Honorarhöhe ein weiteres Abgrenzungskriterium einer Selbstständigkeit von einer abhängigen Beschäftigung darstellt. Dies hat es im Sinne einer Indizfunktion bejaht. Die Kasseler Richter führten aus, ein Honorar, das deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungsptlichtig Beschäftigten liege und dadurch eine Eigenvorsorge zulasse, stelle ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit dar.
Schlagworte
SELBSTSTÄNDIGKEIT
TÄTIGKEIT
URTEIL
VERGÜTUNG
KRANKENHAUS
KRANKENHAUSTRÄGER
Revisionsgericht
Beschäftigte
Frage
Honorarhöhe
Weiteres
Abgrenzungskriterium
Abhängigen
Beschäftigung
Darstellt
Sinne