Dauernachtdienst: 30 Prozent als Nachtzuschlag?
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 1 · S. 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vom Landesarbeitsgericht (LAC) Rheinland-Pfalz entschiedenen Fali war eine Mitarbeiterin in einem Aitenpfiegeheim als examinierte Altenpfiegerin in Dauernachtarbeit beschäftigt. Ein Tarifvertrag fand keine Anwendung. Die Arbeitszeit der Mitarbeiterin war einvernehmlich so verteiit worden, dass sie im Monat 17 Nachtdienste im Zeitraum von jeweils 20: 00 Uhr bis G: 45 Uhr bei einer Pausenzeit von 45 Minuten leistete. Pro Nachtdienst zahlte das Unternehmen einen pauschalen Nachtarbeltszuschlag in Höhe von 20, 45 Euro brutto. Die Mitarbeiterin machte nachträgiich für drei Jahre für den Zeitraum von jeweils 23: 00…