CareLit Fachartikel

Dauernachtdienst: 30 Prozent als Nachtzuschlag?

Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 1 · S. 12

Dokument
185645
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
12
Erschienen: 2018-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Im vom Landesarbeitsgericht (LAC) Rheinland-Pfalz entschiedenen Fali war eine Mitarbeiterin in einem Aitenpfiegeheim als examinierte Altenpfiegerin in Dauernachtarbeit beschäftigt. Ein Tarifvertrag fand keine Anwendung. Die Arbeitszeit der Mitarbeiterin war einvernehmlich so verteiit worden, dass sie im Monat 17 Nachtdienste im Zeitraum von jeweils 20: 00 Uhr bis G: 45 Uhr bei einer Pausenzeit von 45 Minuten leistete. Pro Nachtdienst zahlte das Unternehmen einen pauschalen Nachtarbeltszuschlag in Höhe von 20, 45 Euro brutto. Die Mitarbeiterin machte nachträgiich für drei Jahre für den Zeitraum von jeweils 23: 00…

Schlagworte

NACHTARBEIT RHEINLAND-PFALZ ENTSCHEIDUNG TARIFVERTRAG TÄTIGKEIT UNTERNEHMEN HÖHE RISIKO ES RECHTSPRECHUNG ARBEIT PRAXIS Altenheim Hannover