Mindestlohn schlägt Ausschlussfrist
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Mitarbeiter war von 2012 bis 2015, zuletzt zu einem Stundenlohn von 13 Euro brutto, bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Das Unternehmen kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 17.9.2015 zum 31.10.2015. Nach Erhalt des Kündigungsschreibens meldete sich der Mitarbeiter krank und legte entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor. Der Arbeitgeber zahlte lediglich die Vergütung für den Monat September 2015. Für den gesamten Monat Oktober 2015 zahlte das Unternehmen weder Vergütung noch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Mitarbeiter verklagte seinen ehemaligen Arbeitgeber im Januar 2016 un…