Lohnt die Ausgliederung von Unternehmensteilen?
Mochnik, T.; · Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 1 · S. 36 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kernleistungen eines Pflegeheims unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Die Kehrseite der Medaille: Das damit einhergehende Vorsteuerabzugsverbot für bezogene Leistungen stellt die Betreiber bei der Finanzierung ihres Unternehmens vor eine besondere Herausforderung. Denn bei betriebsnotwendigen Investitionen muss auch die Umsatzsteuer mitfinanziert werden. Damit erhöht sich das Investitionsvolumen immerhin um 19 Prozent und verteuert die Finanzierung. Liegt die Lösung in einer Ausgiiederung von Unternehmensteilen? Wie wirkt sich eine solche Auslagerung auf die Umsatzbesteuerung eines Pflegeheims aus? Und macht…