CareLit Fachartikel
Umkleidezeit als Arbeitszeit
Sausen, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
185663
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine seit 1994 beschäftigte Mitarbeiterin ist arbeitsvertraglich verpflichtet, die von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Dienstkleidung, bestehend aus Schuhen und einem Poloshirt, im Dienst zu tragen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
UNTERNEHMEN
BETRIEB
ARBEITGEBER
TÄTIGKEIT
PFLEGEPERSONAL
Beschäftigte
Mitarbeiterin
Arbeitsvertraglich
Verpflichtet
Ihrem
Verfügung
Gestellte
Dienstkleidung
Bestehend
Schuhen