CareLit Fachartikel
Vorsicht mit der Delegation
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2018 · Heft 1 · S. 54 bis 55
Dokument
185733
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ermächtigung von Klinikärzten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ist und bleibt eine risikobehaftete Angelegenheit. Immer wieder kommt es zu Sozialund Strafgerichtsverfahren, weil sich Ärzte nicht an die strengen Regelungen halten. Auch in dem Fall, mit dem sich das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 21. März 2018, Az. : B 6 KA 47/16 R) beschäftigen musste, konnte ein Chefarzt einen Regress nur mit Glück abwenden.
Schlagworte
MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
DELEGATION
PERSONAL
RECHT
PATHOLOGIE
GERICHT
GLÜCK
KRANKENHAUSÄRZTE
ZULASSUNGSGREMIEN
ES
KRANKENHÄUSER
ZAHNÄRZTE
INVESTITIONEN
BELGIEN
FRANKREICH
NIEDERLANDE