CareLit Fachartikel

Oma war keine „geeignete Tagespflegeperson “

Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2018 · Heft 1 · S. 34 bis 35

Dokument
185744
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 53
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2018-10-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Kinder sind während des Besuchs einer Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert. Die Einrichtungen müssen staatlich anerkannt sein und der Betreuung. Bildung und Erziehung der Kinder dienen. Dazu zählen Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagesstätten. Unfallversicherungsschutz für Kinder besteht auch während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen. Doch wer gilt als geeignet?

Schlagworte

BETREUUNG URTEIL UNFALL KIND GERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG KINDERGÄRTEN KINDERTAGESSTÄTTEN VERSICHERUNGSSCHUTZ FAMILIE LEISTUNG SCHADENSERSATZ ARM BEURTEILUNG ELTERN ARBEIT