CareLit Fachartikel
Oma war keine „geeignete Tagespflegeperson “
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2018 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
185744
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kinder sind während des Besuchs einer Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert. Die Einrichtungen müssen staatlich anerkannt sein und der Betreuung. Bildung und Erziehung der Kinder dienen. Dazu zählen Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagesstätten. Unfallversicherungsschutz für Kinder besteht auch während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen. Doch wer gilt als geeignet?
Schlagworte
BETREUUNG
URTEIL
UNFALL
KIND
GERICHT
BADEN-WÜRTTEMBERG
KINDERGÄRTEN
KINDERTAGESSTÄTTEN
VERSICHERUNGSSCHUTZ
FAMILIE
LEISTUNG
SCHADENSERSATZ
ARM
BEURTEILUNG
ELTERN
ARBEIT