CareLit Fachartikel
MRT bleibt Radiologen Vorbehalten
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2018 · Heft 9 · S. 42 bis 43
Dokument
185779
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, magnetresonanztomografische Leistungen (MRT-Leistungen) für gesetzlich versicherte Patienten auf Radiologen zu beschränken. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und nahm die Verfassungsbeschwerde eines Kardiologen nicht an.
Schlagworte
BERATUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
THERAPIE
BAUPLANUNG
GRUPPE
GESUNDHEIT
ES
PATIENTEN
RADIOLOGEN
KARDIOLOGEN
VERTRÄGE
GESUNDHEITSPOLITIK
MENSCHEN
GEWEBE
RADIOLOGIE
MEDIZIN