CareLit Fachartikel
Gültigkeit der GVO-Richtlinie für durch Mutagenese gewonnene Organismen
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 194 bis 200
Dokument
185922
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
90/220/EWG des Rates ist dahin auszulegen, dass die mit Verfahren/Methoden der Mutagenese gewonnenen Organismen genetisch veränderte Organismen im Sinne dieser Bestimmung darstellen. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/18 ist in Verbindung mit Nr. 1 ihres Anhangs I B und im Licht ihres 17. Erwägungsgrundes dahin auszulegen, dass nur die mit Verfahren/Methoden der Mutagenese, die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen angewandt wurden und seit langem als sicher gelten, gewonnenen Organismen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen sind.
Schlagworte
RICHTLINIE
UMWELT
GERICHT
GESUNDHEIT
RECHTSPRECHUNG
ENTWICKLUNG
MUTAGENESE
REGISTER
BEURTEILUNG
LICHT
FRANKREICH
FORSTWIRTSCHAFT
UMWELTVERSCHMUTZUNG
PFLANZEN
PFLANZENZELLEN
SICHERHEIT