CareLit Fachartikel

Unterlassung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Verpackung von Nahrungsergänzungsmittel

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 204 bis 209

Dokument
185924
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 22
Seiten
204 bis 209
Erschienen: 2018-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Sind einem Verweis auf allgemeine, nichtspezifische gesundheitsbezogene Vorteile spezielle gesundheitsbezogene Angaben gemäß einer der Listen nach Art. 13 oder Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bereits dann „beigefügt“ im Sinne von Art. 10 Abs. 3 dieser Verordnung, wenn sich der Verweis auf der Vorderseite und die zugelassenen Angaben auf der Rückseite einer Umverpackung befinden und nach der Verkehrsauffassung die Angaben zwar inhaltlich eindeutig auf den Verweis bezogen sind, der Verweis aber keinen eindeutigen Hinweis wie etwa einen Sternchenhinweis auf die rückseitigen Angaben enthält?

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF GEDÄCHTNIS GESUNDHEIT STRESS DEUTSCHLAND NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL CHOLIN ZINK VITAMINE THIAMIN PANTOTHENSÄURE ERNÄHRUNG ROLLE STOFFWECHSEL