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TEAM - Toll, ein andrer macht es?

Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2018 · Heft 1 · S. 42 bis 43

Dokument
185953
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 49
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2018-10-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Damit war der Betroffene allerdings nicht endgültig aus dem Schneider. Das Oberlandesgericht verlangte weitere Aufklärung in der Sache. Das Ausmaß der Aufsichtspflicht, das von dem verantwortlichen Betriebsinhaber oder ihm gleichstehender Personen zu verlangen ist, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab, unter anderem insbesondere von der Organisation des Betriebs, von der Vielfalt, der Art und der Bedeutung der zu beachtenden Vorschriften und von der praktischen Durchführbarkeit der Überwachung. Entscheidend sei das Maß an Sorgfalt, das von einem ordentlichen Angehörigen des jeweiligen Tätigkeitsbereiches v…

Schlagworte

GESCHÄFTSFÜHRER MITARBEITER UNTERNEHMEN BETRIEB GERICHT ORGANISATION PERSONEN STRAFE RECHTSANWÄLTE DEUTSCHLAND UNTERLAGEN GLÜCK BERATER WAHRSCHEINLICHKEIT DRUCK Sicherheitsingenier