CareLit Fachartikel

Parallelimport von Arzneimitteln

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 138 bis 144

Dokument
185966
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 18
Seiten
138 bis 144
Erschienen: 2018-10-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die [Unions]marke ist dahin auszulegen, dass sich der Inhaber einer Marke dem weiteren Vertrieb eines Medizinprodukts in seiner inneren und äußeren Originalverpackung durch einen Parallelimporteur nicht widersetzen kann, wenn vom Importeur ein zusätzlicher Aufkleber wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende angebracht wurde, der aufgrund seines Inhalts, seiner Funktion, seiner Größe, seiner Aufmachung und seiner Platzierung keine Gefahr für die Herkunftsgarantie des mit der Marke versehenen Medizinprodukts darstellt.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL INTERNATIONAL GERICHT SPRACHE VERHALTEN DEUTSCHLAND GESUNDHEIT WERTSCHÄTZUNG AUFMERKSAMKEIT RICHTLINIE PRAXIS NAMEN PATIENTEN APOTHEKEN