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Das österreichische Gesundheitswesen, Graz · 2018 · Heft 1 · S. 42
Dokument
186023
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten der Novelle des Krankenanstalten- Arbeitszeitgesetzes gerät die Dienstplanerstellung zuweilen zu einem Zauberkunststück. Über die Honorierung von Rufbereitschaften wird mancherorts noch diskutiert.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
KRANKENHAUS
ZEIT
TÄTIGKEIT
URTEIL
Inkrafttreten
Novelle
Krankenanstalten
Arbeitszeitgesetzes
Gerät
Dienstplanerstellung
Zuweilen
Einem
Zauberkunststück
Honorierung