CareLit Fachartikel

Kritik des Gesamtplanverfahrens in der Eingliederungshilfe nach §§ 141-145 SGB XII (§§ 117-122 SGB IX)

ROSCHER, F.; · Blätter der Wohlfahrtspflege, Stuttgart · 2018 · Heft 1 · S. 170 bis 174

Dokument
186042
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Blätter der Wohlfahrtspflege, Stuttgart
Autor:innen
ROSCHER, F.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 165
Seiten
170 bis 174
Erschienen: 2018-10-01 00:00:00
ISSN
0340-8574
DOI

Zusammenfassung

Bei der kritischen Auseinandersetzung im Vorfeld der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetztes spielte vor allem eine Rolle, ob die vorgesehenen materiellen Leistungen hinreichend sind.^ Kaum beachtet wurde, dass die Ermittlung, dessen, was die Menschen mit Behinderung brauchen, also ihr Bedarf, nach einem nun ausdrücklich gesetzlich geregelten Case Management zu erfolgen hat. Für die Eingliederungshilfe, die zum 1.1.2020 aus dem SGB XII in das neu gefasste SGB IX überführt wird, sind für die Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 die wesentlichen Regeln dazu in den §§ 141 bis 145 SGB XII, zukünftig dann in den §§ 11…

Schlagworte

MANAGEMENT CASE MANAGEMENT GESETZ TECHNIK FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE SOZIALARBEIT ROLLE MENSCHEN ZEIT ZWANG ES ORIENTIERUNG GESETZESVOLLZUG POLEN LEISTUNG ALGORITHMEN