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„Das (begrenzte) Vorbeschäftigungsverbot ist tot, es lebe das Vorbeschäftigungsverbot!“

Kroll, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 1 · S. 559 bis 563

Dokument
186107
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Kroll, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
559 bis 563
Erschienen: 2018-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist eine sachgrundlose kalendermäßige Befristung „nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat“ {= Vorbeschäftigungsverbot). Neben der Frage, wer Arbeitgeber im Sinne dieser Vorschrift ist, war unklar, welchen zeitlichen Umfang das Vorbeschäftigungsverbot hat. Muss der Arbeitgeber eine zeitlich unbegrenzte Rückschau vornehmen, um sicher zu sein, dass er einen Arbeitnehmer wirksam ohne Vorliegen eines Sachgrundes kalendermäßig befristet anstellen darf, oder genügt eine zeitlich begrenzte Betrachtung,…

Schlagworte

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