„Das (begrenzte) Vorbeschäftigungsverbot ist tot, es lebe das Vorbeschäftigungsverbot!“
Kroll, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 1 · S. 559 bis 563
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist eine sachgrundlose kalendermäßige Befristung „nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat“ {= Vorbeschäftigungsverbot). Neben der Frage, wer Arbeitgeber im Sinne dieser Vorschrift ist, war unklar, welchen zeitlichen Umfang das Vorbeschäftigungsverbot hat. Muss der Arbeitgeber eine zeitlich unbegrenzte Rückschau vornehmen, um sicher zu sein, dass er einen Arbeitnehmer wirksam ohne Vorliegen eines Sachgrundes kalendermäßig befristet anstellen darf, oder genügt eine zeitlich begrenzte Betrachtung,…