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Außerordentliche Kündigung Entgeltfortzahlungskosten TV-L § 34 Abs. 2; BGB § 626

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 1 · S. 594 bis 598

Dokument
186111
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
594 bis 598
Erschienen: 2018-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach §34 Abs. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann - vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, der Arbeitgeber werde für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER AUSFALLZEITEN ARBEITNEHMER KRANKENGELD LEISTUNG PFLEGEHELFER ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT SCHREIBEN FEHLZEITEN RECHTSPRECHUNG VERSTÄNDNIS KRANKHEIT ARBEITSLEISTUNG ES