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Außerordentliche Kündigung Entgeltfortzahlungskosten TV-L § 34 Abs. 2; BGB § 626
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 1 · S. 594 bis 598
Dokument
186111
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach §34 Abs. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann - vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, der Arbeitgeber werde für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
AUSFALLZEITEN
ARBEITNEHMER
KRANKENGELD
LEISTUNG
PFLEGEHELFER
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
SCHREIBEN
FEHLZEITEN
RECHTSPRECHUNG
VERSTÄNDNIS
KRANKHEIT
ARBEITSLEISTUNG
ES