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Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach §16 Abs. 3 Satz 2 BEEGBEEG § 16 Abs. 3 Satz 2; BGB § 611 Abs. 1; § 615 Satz 1; ZPO §256 Abs.1
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 1 · S. 603 bis 605
Dokument
186112
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das einseitige Gestaltungsrecht nach § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG, die Eltemzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig zu beenden, setzt die Entbindung des weiteren Kindes voraus. Die Beendigungswirkung kann nicht schon während der Schwangerschaft herbeigeführt werden (Rn. 18).
Schlagworte
GEBURT
KIND
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
RECHT
SCHWANGERSCHAFT
SCHREIBEN
ZEIT
LEISTUNG
ARBEITSLEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
ELTERN
SPRACHE
ARBEITSPLATZ
GEBURTENFOLGE
ARBEITSVERHÄLTNIS