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Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach §16 Abs. 3 Satz 2 BEEGBEEG § 16 Abs. 3 Satz 2; BGB § 611 Abs. 1; § 615 Satz 1; ZPO §256 Abs.1

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 1 · S. 603 bis 605

Dokument
186112
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
603 bis 605
Erschienen: 2018-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Das einseitige Gestaltungsrecht nach § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG, die Eltemzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig zu beenden, setzt die Entbindung des weiteren Kindes voraus. Die Beendigungswirkung kann nicht schon während der Schwangerschaft herbeigeführt werden (Rn. 18).

Schlagworte

GEBURT KIND ARBEITGEBER ARBEITNEHMER RECHT SCHWANGERSCHAFT SCHREIBEN ZEIT LEISTUNG ARBEITSLEISTUNG RECHTSPRECHUNG ELTERN SPRACHE ARBEITSPLATZ GEBURTENFOLGE ARBEITSVERHÄLTNIS