CareLit Fachartikel

Verwechslungsgefahr zwischen Wortmarke „Elysia AL und Wortmarken „Eliza und „ELIZA HEXAL MarkenG §§ 9 I Nr. 2, 26 I, 42 II Nr. 1, 43 I 1; BGB

Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 466 bis 476

Dokument
186114
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
466 bis 476
Erschienen: 2018-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

§ 133 Ein Widersprechender, der mehrere Widersprüche erhoben hat, die allesamt mit einem Beschluss zurückgewiesen wurden, muss nur eine Beschwerdegebühr zahlen, wenn er sich gegen die Zurückweisung aller erhobener Widersprüche wendet. Einem Betreff kann nicht notwendigerweise ein Erklärungswert in Bezug auf den Umfang der Beschwerde entnommen werden. In Bezug auf den Umfang der Anfechtung ist im Zweifel auf die Beschwerdeerklärung als solche abzustellen. Der allein zu berücksichtigende Bestandteil „Elysia“ der angegriffenen Marke und die Widerspruchsmarkc „ELIZA“ weisen jedenfalls im Klangbild eine deutliche Ann…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG UNTERNEHMEN DESINFEKTIONSMITTEL KOPF REGISTER KONTRAZEPTIVA SCHREIBEN NAMEN UNTERLAGEN VERSICHERUNG ELEMENTE ZEIT CHARAKTER WAHRNEHMUNG