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Forderungen aus einem Lieferungsvertrag für ein Arzneimittel unter Verwendung des gelieferten Grundstoffes GentamicinGWB §§ 19 I, II Nr. 1, IV Nr. 2, 20, 21, 33 1; BGB §§ 134, 141…

Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 476 bis 482

Dokument
186115
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
476 bis 482
Erschienen: 2018-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

War der einzige Anbieter einer Ware bzw. Dienstleistung zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Rahmenvertrages Normadressat der §§ 19, 20 GWB, weil sein Wettbewerbsverhalten zu diesem Zeitpunkt nicht durch eine Angebotsumstellungsflexibilität von anderen Unternehmen kontrolliert wurde, und wurden in diesem Rahmenvertrag missbräuchlich überhöhte Preise vereinbart, so umfasst der Preiserhöhungsmissbrauch auch alle auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages getätigten späteren Bestellungen, sofern der Vertragspartner für diese konkreten Bestellungen keine Möglichkeit hatte, seinen Bedarf bei einem Wettbewerber zu decken…

Schlagworte

HERSTELLUNG ARZNEIMITTEL GUTACHTEN UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG BEDARFSPLANUNG WETTBEWERBSVERHALTEN DEUTSCHLAND ZULASSUNG HÖHE ZEIT DRUCK ES BEURTEILUNG GEOGRAPHIE LEITLINIEN