1 -EUR-Apothekengutschein ist zwar rechtswidrig stellt aber keinen Wettbewerbsverstoß darAMG § 78 I 1, II 2, III 1; AMPreisV §§ 1 I, IV, 3; UWG §§ 8 III Nr. 2, 3 I, 3a Halbs. 2
Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 501 bis 506
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Der Beklagte betreibt in Berlin-Spandau eine Apotheke. Er gewährte mindestens gelegentlich im Jahr 2014 jedenfalls nach Wiedereröffnung seiner Apotheke im Herbst 2014 gemäß seinem Plakat (Ausdruck Anlage B 3, Bd. I, Bl. 90 d. A. ) — sämtlichen Kunden aus zwischen den Parteien teilweise streitigen Gründen eine Vergünstigung in Form eines 1, — EUR Gutscheins, der beim nächsten Einkauf eingelöst werden konnte (ausgenommen apothekenund verschreibungspflichtige Arzneimittel). Der Kläger mahnte den Beklagten im Mai 2014…