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1 -EUR-Apothekengutschein ist zwar rechtswidrig stellt aber keinen Wettbewerbsverstoß darAMG § 78 I 1, II 2, III 1; AMPreisV §§ 1 I, IV, 3; UWG §§ 8 III Nr. 2, 3 I, 3a Halbs. 2

Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 501 bis 506

Dokument
186118
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
501 bis 506
Erschienen: 2018-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger ist ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Der Beklagte betreibt in Berlin-Spandau eine Apotheke. Er gewährte mindestens gelegentlich im Jahr 2014 jedenfalls nach Wiedereröffnung seiner Apotheke im Herbst 2014 gemäß seinem Plakat (Ausdruck Anlage B 3, Bd. I, Bl. 90 d. A. ) — sämtlichen Kunden aus zwischen den Parteien teilweise streitigen Gründen eine Vergünstigung in Form eines 1, — EUR Gutscheins, der beim nächsten Einkauf eingelöst werden konnte (ausgenommen apothekenund verschreibungspflichtige Arzneimittel). Der Kläger mahnte den Beklagten im Mai 2014…

Schlagworte

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