CareLit Fachartikel
Zum Begriff „Vorbereitung der Arzneimittel zur Abgabe im Sinne des ApothekenrechtsApBetrO § 3 V5a 2 Nr. 5
Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 506 bis 508
Dokument
186119
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem Tatbestand des § 3 Abs. 5a Satz 2 Nr. 5 ApBetrO unterfallen alle Tätigkeiten, die vor der Abgabe eines Arzneimittels in den Apothekenbetriebsräumen vorgenommen werden und die auf diese Abgabe gerichtet sind.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
PERSONAL
APOTHEKE
ENTSCHEIDUNG
HERSTELLUNG
LAGERHALTUNG
ZULASSUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
BERUFSGRUPPEN
PERSONEN
APOTHEKER
RECHTSPRECHUNG
STUDENTEN
BERUFSAUSBILDUNG
ARBEITSABLAUF
ES