Auswirkungen der BSG- Rechtsprechung zur relativen Vergütungsangemessenheit bei GKV-Vorständen auf die Praxis
Hilbrandt, C.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2018 · Heft 1 · S. 192 bis 196
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1. Senat des BSG hatte am 20.3.2018 erstmals Gelegenheit, zu dem für GKV-Vorstände geltenden Angemessenheitsgebot bezüglich der Vergütung (§ 35a Abs. 6a S. 2 u. 3 SGB IV) und dem Zustimmungsvorbehalt bei Abschluss, Verlängerung oder Änderung des Vorstandsvertrages (§ 35a Abs. 6a S. 1 SGB IV) Stellung zu nehmen. Vorrangig ging es in diesem Revisionsverfahren um die Frage, ob und mit welchen Inhalten die Aufsichtsbehörden allgemeine Richtlinien erlassen dürfen und welche Wirkung jene für die Organe (Verwaltungsrat bzw. Vertreterversammlung und Vorstände) in der GKV haben. Der nachfolgende Beitrag befasst sich…